Der Erlass "Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation)" vom 01. November 2022 wurde von der Landesregierung heute aufgehoben.
Der neue Erlass gilt ab dem 17. November 2022 und findet auch auf Personen Anwendung, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses bereits in Absonderung befinden.
Wir dürfen aus rechtlichen Gründen keine Kurzversionen des Gesetzestextes anbieten, aber empfehlen allen Erwachsenen die Absätze "Maskenpflicht" und "Betretungsverbote für bestimmte Einrichtungen" zu lesen.
Für sämtliche Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins ist eine Allgemeinverfügung folgenden Inhalts umzusetzen: