In Gemeinschafts-Einrichtungen wie Kindergarten oder Schulen befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Aus diesem Grund enthalt das neue Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals vor ansteckenden Krankheiten dienen. (Quelle: Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz)
Es gilt für die kommende Wintersaison weiterhin der Schnupfenplan: |
Folgendes Merkblatt sollten Sie als Eltern nun ebenso beachten: Merkblatt Krankheiten (klick!) |